Jährliche Arbeitsmittelprüfung
Arbeitsmittelprüfung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz, § 10 Betriebssicherheitsverordnung u.a. BG Regelwerke Sicher, eine jährliche Überprüfung Ihrer Anbohr- und Absperrtechnik durch den Hersteller ist nicht vorgeschrieben, sondern kann auch durch eine„befähigte Person” durchgeführt werden. Jedoch verfügen viele Unternehmen, bzw. Stadtwerke, Rohrleitungsbauer, Tiefbauunternehmen und Kanalbaufirmen nicht über die entsprechend geschulten Mitarbeiter/ Sachkunde für eine Arbeitsmittelprüfung. Unser hochqualifiziertes […]