
Absperrblasen und Blasensetzgeräte müssen eine Menge Druck aushalten. Daher sind regelmäßige Prüfungen an diesen Arbeitsmitteln gesetzlich verankert (Arbeitsschutzgesetz § 4, Betriebssicherheitsverordnung § 3 Absatz 3 und § 10). Die alleinige Begutachtung durch den Anwender vor jedem Einsatz reicht nicht. Bei Nichteinhaltung der regelmäßigen Wartungsintervalle oder dem Einsatz von nichtgeprüften Arbeitsmitteln droht der Gesetzgeber mit empfindlichen Haftstrafen.
Wussten Sie, dass die Prüfung der Arbeitsmittel wie z.B. Ihre Gas-Absperrtechnik ausschließlich durch „befähigtes“ Personal mit spezifischen Materialkenntnissen durchgeführt werden darf? Jede Prüfung muss detailliert und jederzeit nachvollziehbar, lückenlos dokumentiert werden. Zudem hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die vorgeschriebenen Prüfungsintervalle eingehalten werden.
Damit Sie sich sorglos um Ihr eigentliches Tagesgeschäft kümmern können, bietet Ihnen Städtler + Beck einen unverzichtbaren und umfassenden Service: Wir übernehmen die Prüfung Ihrer Absperrtechnik, dokumentieren lückenlos und stellen die Einhaltung der Prüfintervalle sicher. Unser qualifiziertes Team verfügt über alle notwendigen Voraussetzungen, um diese Aufgabe für Sie zu übernehmen.
Folgende Eigenschaften Ihrer Absperrtechnik werden geprüft:
Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich über den Prüfservice von Städtler + Beck.
Wir beraten Sie gerne!